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Festmachen in den Schleusen   8
Festmachen in den Schleusen 8beliebt
EinsenderwilliMehr Bilder von willi    Letzter Eintrag04.09.2018 12:33    
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Um sowohl den Schiffsführungen das nach § 43 SeeSchStrO vorgeschriebene Anmelden der Kanalpassage in der sog. Annahme- o. Hebestelle zu ermöglichen, als auch den in der Schleuse notwendigen Lotsenwechsel durchführen zu können, sorgen die Festmacher dafür, das zu jedem Schiff eine sichere "Landverbindung" mit den dafür vorgesehenen Landgängen und Leitern, die bis zu 260 kg Eigengewicht haben, hergestellt wird. Neben den bereits erwähnten Gruppen, nutzen diesen weltweit einmaligen Service auch Schiffsmakler, Kanalsteurer, andre Behörden, Schiffsbesatzungen und sonstige Dritte.
Für die Festmacher bedeutet dieer Service 43.378 x 2 also 86.756 Landgänge bzw. Leiterbewegungen pro Jahr und Kanalende. Für eine Schicht ergeben sich daraus durchschnittlich 79 Einzelbewegungen.
Mit Wegnehmen der erwähnten Landgämge oder Leitern und dem etwas leichteren Loswerfen der Leinen endet dann der Kontakt zwischen Schleusendeckspersonal und Schiff. Wie beim Festmachen ist aus Sicherheitsgründen auch beim Loswerfen der Leinen eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten:
Um zu verhindern, dass das Schiff durch ein irrtümlich eingeleitetes Rückwärtsmanöver mit andren Schiffen oder noch schlimmer mit einem Schleusentor kollidiert, werden immer zuerst die Vorspring- und Achterleine losgeworfen.
Erst wenn erkennbar ist, dass das Schiff Vorausfahrt aufgenommen hat, werden die Achterspring- und die Vorleine losgeworden.
Dabei muss auch darauf geachtet werden, das die Leine sich nicht an den Schwimmfedern oder anderswo verhakt.
Text: Hans-Adolf Voß (WSA Brunsbüttel)

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